Strauchschnittplatz der Stadt Simmern
Benutzungsordnung
Der Baum- und Strauchschnittsammelplatz kann unter folgenden Bedingungen genutzt werden:
- Die Nutzung ist nur Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Simmern/Hunsrück gestattet.
- Gewerbebetriebe sind von der Nutzung des Platzes ausgeschlossen.
- Abgelagert werden darf nur Baum- und Strauchschnitt, aber keine Gartenabfälle. Rasenschnitt darf nur abgelagert werden, wenn er großflächig über dem Strauchschnitt verteilt wird.
- Das Material ist ungebündelt (kein Draht, keine Kunststoffkordel) und ohne Behältnisse (z. B. Säcke, Kartons) abzulagern.
- Der Durchmesser einzelner Äste darf nicht größer als 12 cm sein.
- Die Ablagerung von Wurzelstöcken ist nicht gestattet.
- Die Ablagerung anderer Materialien als Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig.
- Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
- Öffnungszeiten: Der Baum- und Strauchschnittplatz ist durchgehend geöffnet.
- Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Ansprechpartner ist der Bauhof der Stadt Simmern, Altweidelbacher Str. 10
Tel.: +49 6761 908073
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