Maßnahmen zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Mittelzentrum Simmern/Hunsrück

Die Altersstruktur im Bereich der niedergelassenen Ärzte im Mittelzentrum Simmern/Hunsrück prognostiziert für die kommenden Jahre einen ausgeprägten Neubesetzungsbedarf. Gegenläufig zu diesem Bedarf stehen die Wünsche einer nachwachsenden Generation junger Ärztinnen und Ärzte nach einer spezialisierten Laufbahn als Facharzt, einer ausgewogenen Work-Life-Balance, der Vereinbarkeit des Berufs mit der Familiengründung oder einem Leben in einem urbanen Umfeld.

Um eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung im Mittelzentrum Simmern/Hunsrück langfristig zu sichern, hat der Rat der Stadt Simmern in seiner Sitzung am 07.02.2018 erstmals die Richtlinie „Maßnahmen zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Mittelzentrum Simmern/Hunsrück“ für 3 Jahre beschlossen. Damit sollen Ärztinnen und Ärzten finanzielle Hilfen zur Neuansiedlung oder Übernahme einer Arztpraxis geboten und somit die wirtschaftlichen Risiken reduziert werden. Die Richtlinie wurde abermals in der Sitzung vom 17.11.2021 für weitere 3 Jahre beschlossen. Nach Veröffentlichung gilt diese Richtlinie vom 22.01.2022 bis zum 21.01.2025.

Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen und modernen Gesundheitsstandort geschaffen werden. Dabei kommt dem Erhalt der Niederlassungs- und Behandlungsstruktur, die sich in einzelärztliche Verantwortungsbereiche gliedert, eine besondere Bedeutung zu. Daneben soll aber auch die Förderung Ärztlicher Versorgungszentren nicht ausgeschlossen werden, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Versorgung der Bevölkerung leisten.


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Richtlinie Ärzteförderung Download (PDF | 0,25 MB)
Antragsformular Anlage 1 - ausfüllbar Download (PDF | 0,07 MB)
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